Der Klügere liest rot.

Was Sie erwarten dürfen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für studi-e-book

1. Geltungsbereich / Allgemeines

(Stand Oktober 2015)

Hinweis: Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird hier und im folgenden Text zwar nur die männliche Form genannt, stets aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend Nutzungsbedingungen) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen, die die utb GmbH, Industriestraße 2, 70565 Stuttgart (nachfolgend utb) im Zusammenhang mit der Nutzungsmöglichkeit von elektronischen Versionen von Lehrbuchtiteln (nachfolgend utb-Titel) im Rahmen der Online-Datenbank utb-studi-e-book (nachfolgend utb-studi-e-book) für einen Lizenznehmer (nachfolgend Lizenznehmer) erbringt. Die Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern utb ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lizenznehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von utb maßgebend. Die Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Leistungen von utb im Zusammenhang mit der Nutzungsmöglichkeit von utb-Titeln im Rahmen von utb-studi-e-book, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Nutzungsbedingungen bedarf.

1.2 utb behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung unter Beachtung der Kündigungsmöglichkeit des Lizenznehmers nach Ziffer 9 zum Beginn eines Vertragsjahres (vgl. Ziffer 2.2) zu ändern.

1.3 Ein Vertrag zwischen utb und dem Lizenznehmer kommt erst durch eine Bestätigung von utb in Textform über die erfolgte Freischaltung von utb-studi-e-book gegenüber dem Lizenznehmer zustande.

2. Nutzungsmodelle

2.1 Für den Lizenznehmer stehen unterschiedliche Modelle (nachfolgend Nutzungsmodelle) für den Erwerb von Nutzungsrechten für utb-Titel im Rahmen von utb-studi-e-book zur Auswahl. Beide Modelle können vom Lizenznehmer auch für unterschiedliche utb-Titel miteinander kombiniert werden:

a) Der Lizenznehmer erwirbt gegen Zahlung einer Jahresgebühr ein zeitlich auf ein Jahr befristetes Nutzungsrecht (nachfolgend Gebührenmodell).

b) Der Lizenznehmer erwirbt durch Kauf ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht (nachfolgend Kaufmodell).

Im Rahmen beider Modelle gestattet utb dem Lizenznehmer utb-Titel nach Maßgabe dieser Bedingungen, insbesondere Ziffer 3, zu nutzen und innerhalb seines sicheren Netzwerkes (nachfolgend Netzwerk) autorisierten Nutzern zugänglich zu machen. Autorisierte Nutzer (nachfolgend Nutzer) sind Studierende und Mitarbeiter der Einrichtung/Hochschule des Lizenznehmers sowie Walk-in-User in den Gebäuden des Lizenznehmers an entsprechend ausgestatteten Leseplätzen. Die Zugriffskontrolle erfolgt über eine IP-Prüfung seitens utb; es wird Zugriff für die im Anhang aufgelisteten, vom Lizenznehmer gemeldeten IP-Ranges gewährt.

2.2 Im Rahmen des Gebührenmodells gewährt utb dem Lizenznehmer für die Dauer des Vertragsjahrs ein Nutzungsrecht für sämtliche innerhalb von utb-studi-e-book verfügbaren utb-Titel. Vertragsjahr bezeichnet die auf den Vertragsabschluss folgenden zwölf (12) Vertragsmonate. utb behält sich dabei vor, einzelne utb-Titel zu aktualisieren, zu ändern oder aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Gründe aus utb-studi-e-book zu entfernen. Neu erschienene utb-Titel werden den verfügbaren Titeln automatisch hinzugefügt, Neuauflagen treten neben die jeweilige Vorauflage. Eine Auswahl der in utb-studi-e-book bereitgestellten Titel nach Wünschen des Lizenznehmers erfolgt nicht.

2.3 Im Rahmen des Kaufmodells gewährt utb dem Lizenznehmer ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für vom Lizenznehmer ausgewählte utb-Titel (Pick & Choose) oder für von utb zusammengestellte Pakete von utb-Titeln (nachfolgend Pakete). Im Unterschied zum Gebührenmodell wird beim Kaufmodell im Fall einer Neuauflage diese nicht automatisch von utb bereitgestellt, sondern die Rechte für die Nutzung der Neuauflage müssen vom Lizenznehmer neu erworben werden.

Beim Kaufmodell hat der Lizenznehmer gegenüber utb Anspruch auf kostenlose Bereitstellung von PDF-Dateien für alle erworbenen utb-Titel, falls utb die Nutzungsmöglichkeit der betreffenden Titel im Rahmen von utb-studi-e-book oder im Rahmen eines entsprechenden Systems nicht mehr auf Dauer gewährleisten sollte. In diesem Fall gelten im Hinblick auf die eingeräumten Nutzungsrechte auch für die lokale Weiternutzung der utb-Titel durch den Lizenznehmer die Bedingungen von Ziffer 3, allerdings ohne die Einschränkung auf die Nutzung innerhalb der von utb bereitgestellten Techno-logie von utb-studi-e-book.

3. Rechteeinräumung

3.1 utb räumt dem Lizenznehmer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, nach den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen und nach Maßgabe des jeweiligen Nutzungsmodells utb-studi-e-book zu nutzen.

3.2 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Nutzern über utb-studi-e-book utb-Titel in den Räumen des Li-zenznehmers an elektronischen Leseplätzen und/ oder mittels Fernzugriff über das sichere Netzwerk des Lizenznehmers zu Forschungs- und privaten Studienzwecken zugänglich zu machen. Nutzer dürfen zu diesem Zweck auf utb-Titel zugreifen und sie ansehen, durchsuchen, sowie nach Einrichtung eines individuellen Benutzer-Kontos mit Notizen und Lesezeichen versehen. Textentnahme ist unbegrenzt möglich. Bei Titeln, für die Nutzungsrechte nach dem Kaufmodell oder Gebührenmodell Premium erworben wurden, erhalten die Nutzer zusätzlich das Recht, kapitelweise zu downloaden oder zu drucken.

3.3 Andere als die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich genannten Rechte werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, utb-studi-e-book ganz oder in Teilen anderen Personen als seinen autorisierten Nutzern zugänglich zu machen oder zu überlassen. Die Vervielfältigung von Teilen eines utb-Titels ist den Nutzern nur in dem von utb festgelegten Umfang und nur unter Quellenangabe des jeweiligen utb-Titels zu Forschungs- und privaten Studienzwecken erlaubt. Auszüge aus Titeln der Online-Bibliothek dürfen im Zuge der Fernleihe zwischen Bibliotheken nur kapitelweise als Ausdruck auf dem Postweg oder per Fax genutzt werden; eine Weitergabe von Dateien aus studi-e-book ist nicht gestattet. Jede weitere Nutzung ist nur in den Schranken des Urheberrechts zulässig. § 87e UrhG bleibt unberührt. Vorbehaltlich der Regelungen in §§ 69d und 69e UrhG ist der Lizenznehmer nicht zu Änderungen oder zum Dekompilieren oder Reverse Engineering von utb-studi-e-book berechtigt.

3.4 Marken, Titel, Firmenbezeichnungen oder sonstige Kennzeichen sowie Schutzvermerke, Urheber-vermerke oder Seriennummern, die auf utb-studi-e-book oder utb-Titel ganz oder teilweise verweisen, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

4. Vergütung

4.1 Der Lizenznehmer zahlt an utb für die Nutzungsmöglichkeit von utb-studi-e-book und die Einräumung der Nutzungsrechte an utb-studi-e-book und den utb-Titeln die vereinbarte Vergütung bzw. den vereinbarten Preis, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Im Rahmen des Gebührenmodells ist die Berechnungsgrundlage der Vergütung für ein Vertragsjahr die Anzahl der Einzelzugriffe auf utb-Titel in utb-studi-e-book durch Nutzer über das Netzwerk während der zum Zeitpunkt der Berechnung vergangenen zwölf (12) Vertragsmonate. Die Mindestlizenzgebühr pro Jahr beträgt € 450. Einzelzugriff bezeichnet jeden nachverfolgbaren und abrechenbaren Aufruf eines Textabschnitts aus einem utb-Titel gemäß Counter-Standard, Code of Practice for Books and Reference Works, Book Report 2 (vgl. www.projectCounter.org).

Das Entgelt für einen Einzelzugriff ergibt sich aus den jeweils aktuell geltenden Sätzen von utb, soweit die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. utb berechnet auf dieser Grundlage die Höhe der Vergütung für das kommende Vertragsjahr und lässt dem Lizenznehmer in der Regel drei (3) Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres eine Aufstellung über die berechnete Vergütung in Textform zukommen. Die berechnete Vergütung gilt als vereinbart, wenn der Lizenznehmer innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Berechnung keine schriftlichen Einwände geltend macht. Die Vergütung ist jeweils zu Beginn des Vertragsjahres im Voraus innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

utb behält sich vor, das Entgelt für einen Einzelzugriff zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung unter Beachtung der Kündigungs-möglichkeit des Lizenznehmers nach Ziffer 9.1 zum Beginn eines Vertragsjahres (vgl. Ziffer 2.2) angemessen zu erhöhen.

4.3 Möchte ein Lizenznehmer im Rahmen des Gebührenmodells utb-studi-e-book erstmalig nutzen, so erstellt utb auf der Grundlage von aktuellen Vergleichswerten anderer Lizenznehmer vergleichbarer Größe und Struktur ein Angebot für die Nutzung im ersten Jahr. Ab dem zweiten Jahr erfolgt die Berechnung der jährlichen Gebühr dann auf Basis der Nutzung im jeweiligen Vorjahr gemäß Ziffer 4.2.

4.4 Im Rahmen des Kaufmodells erfolgt die Vergütung je Titel einmalig und bemisst sich nach den jeweils aktuellen, von utb festgesetzten Preisen für die vom Lizenznehmer ausgewählten utb-Titel bzw. für die Zusammenstellungen von utb-Titeln (Pakete). Die Zahlung ist dreißig (30) Tage nach Rechnungsstellung fällig.

4.5 Gegen Forderungen von utb kann der Lizenznehmer nur aufrechnen, wenn Gegenansprüche un-streitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Lizenznehmer.

5. Internet-Verfügbarkeit / Übertragungsgeschwindigkeit

utb-studi-e-book steht dem Lizenznehmer in der Regel 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung. utb gewährleistet eine Erreichbarkeit von 95% im Jahresmittel. Hiervon ausge-nommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Inter-net-Server von utb aufgrund höherer Gewalt oder aber durch technische bzw. sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich von utb liegen (z.B. Verschulden Dritter), nicht zu erreichen ist. utb übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Übertragungskapazität und/oder -geschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu und/oder von dem Server von utb. utb ist berechtigt, den Zugang zu utb-studi-e-book zeitweilig zu sperren, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Nutzung, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes oder gespeicherter Daten, dies erfordern.

6. Pflichten des Lizenznehmers utb-studi-e-book

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen,

a) die technischen Voraussetzungen für die Nutzungsmöglichkeit von utb-studi-e-book zu schaffen und aufrechtzuerhalten.

b) die zur Sicherung seines Netzwerkes und seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen und unverzüglich Sicherheitslücken zu beheben;

c) die Einhaltung der vertragsgemäßen Nutzung von utb-studi-e-book und utb-Titeln durch die Nutzer sicherzustellen, missbräuchliche Nutzungen sowie Manipulationen von utb-studi-e-book und utb-Titeln durch Nutzer oder durch Dritte zu verhindern und utb bei Verdacht unverzüglich zu informie-ren;

d) utb unverzüglich über Störungen oder Fehler von utb-studi-e-book zu informieren und bei der Fehlerbehebung angemessen mitzuwirken;

e) bei der Nutzung des Gebührenmodells, die in utb-studi-e-book zur Verfügung stehenden Titel über von utb gelieferte, geeignete Meta-Datensätze in seine elektronischen Bibliotheksrecherchesysteme (OPACs etc.) einzupflegen, sodass alle verfügbaren Titel aus utb-studi-e-book dort verzeichnet und über entsprechende Links direkt zugänglich sind;

f) soweit zumutbar, möglich und rechtlich zulässig, utb auf Anfrage sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die es utb ermöglichen, die Einhaltung der Nutzungsbedingun-gen zu überprüfen.

7. Mängel

7.1 Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass die Erstellung vollständig fehlerfreier Datenbank-Anwendungen technisch nicht möglich ist. Auftretende Fehler von utb-studi-e-book stellen keine Mängel im Rechtssinne dar, solange sich utb-studi-e-book für die hier vereinbarte Verwendung eig-net und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Datenbank-Anwendungen der gleichen Art und Güte üblich ist.

7.2 Rechte des Lizenznehmers bei Mängeln sind ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf Umständen beruht, die der Lizenznehmer zu vertreten hat, insbesondere bei Verletzung der Mitwirkungspflich-ten nach Ziffer 6. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt – außer bei Vorsatz – ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung.

8. Gewährleistung / Haftung

8.1 utb übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden und entgan-genen Gewinn des Lizenznehmers und/oder Dritter, unabhängig davon auf welcher Anspruchsgrund-lage sie beruhen (z.B. Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung, Gewährleistung, unerlaub-ter Handlung etc.), soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von utb zurück-geht. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet utb im Falle einfacher Fahrläs-sigkeit bis zur Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr je Schadensfall. Für die leicht fahrlässige Verlet-zung nicht-vertragswesentlicher Pflichten übernimmt utb keine Haftung. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.2 Eine Haftung oder Gewährleistung von utb für Schäden, die ihre Ursache in der von Dritten zur Verfügung gestellten Telekommunikationsstruktur haben, sowie für Schäden aus der nicht ordnungsgemäßen Nutzung, Wartung, Speicherung, Behandlung oder der Beschädigung von utb-studi-e-book durch den Lizenznehmer oder Nutzer ist ausgeschlossen.

9. Vertragslaufzeit /Kündigung

Das Vertragsverhältnis zwischen utb und dem Lizenznehmer wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Vertragspartner haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen utb und dem Lizenznehmer findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart.

10.2 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Daten der jeweils anderen Partei auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke des Vertragsverhältnisses zu nutzen.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, durch die der mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Entsprechendes gilt im Falle von Lücken dieses Vertrages.